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CFI Speyer
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Fliegerärztliche Tauglichkeitsbescheinigungen für

Flugbegleiter


Was Sie beachten sollen...

1. Vor der Untersuchung sollen Sie einen ausgefüllten Antrag auf die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses vorlegen.

2. Wenn Sie bei uns zum ersten Mal die Untersuchung vornehmen, bitten wir Sie, Ihren Ausweis/Pass und Ihr bisheriges Tauglichkeitszeugnis dabei zu haben.


Wann sind die Tauglichkeitsuntersuchungen für Flugbeglieter vorzunehmen?

  • Die erste Tauglichkeitsbescheinigung soll jeweils vor der Aufnahme der Tätigkeit als Flugbegleitung durchgeführt werden.

  • Die Intervallen für Nachuntersuchungen werden individuell von Fluggesellschaften reguliert: meistens sind die Tauglichkeitszeugnisse alle 2 Jahre zu verlängern. Dazu sollen Sie einen Untersuchungstermin vor Ablauf von 24 Monaten ausmachen.

  • Extraordentliche Untersuchungen sind in folgenden Fällen durchzuführen:
  1. auf Empfehlung des Arztes,

  2. bei bestimmten Gesundheitsstörungen (gemäß Punkt 5 der ZH1/213),

  3. auf Eigenwunsch des Flugbegleiters, wenn ein Zusamenhang zwischen Gesundheitsbeeinträchtigung und Berufsausübung vermutet wird,

  4. nach längerer Arbeitsunfähigkeit, wenn ein Zusammenhang mit der Berufsausübung vermutet wird.

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Letzte Änderung: 09.03.2012

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