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BITTE BEACHTEN

Laser-Operationen sind für Piloten-Lizenzen leider sehr hinderlich:

Nach den deutschen Voraussetzungen darf kein Pilot mit einer Kerato-Laser-Chirurgie-Op lizenziert werden.

Das gilt jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt.
Ihre fliegerärztliche Untersuchungsstelle im CFI Speyer


E-Mail: info@cfi-speyer.de
Tel: 6232-2890 880
Fax: 6232-2890 883

Deutsch-europäische Fluglizenz nach JAR-FCL: Klasse 2

Tauglichkeitsklasse 2 umfasst die Piloten, die ihre Flugtätigkeit nicht kommerziell sondern privat ausüben. Für kommerzielle Flugtätigkeit gilt die Tauglichkeitsklasse 1.

Was gilt es zu beachten...

1. Bei der Beantragung Ihrer ersten Lizenz oder bei der Verlängerung Ihrer bisherigen Lizenz sollen Sie Folgendes dabei haben:

2. Falls Sie bei uns zum ersten Mal sind, bitten wir Sie, zusätzlich dabeizuhaben:

  • Ihren Ausweis/Pass
  • Ihr letztes Tauglichkeits-Zeugnis
  • Ihren Flugschein

3. Alle Bewerber, die eine Tauglichkeitsbescheinigung zum ersten Mal beantragen, sollten einen augenärztlichen Untersuchungsbericht vorlegen.

Dazu drucken Sie bitte das amtliches Augenärztliches Formular aus und suchen einen Augenarzt auf, der beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) benannt ist.

In Speyer betreut Sie Augenarzt:
Dr. med. Helmut Grimm
Tel. 06232 24240
Am Postplatz (Gilgenstr. 30)
67 346 Speyer

Das ausgedruckte Formular legen Sie bitte dem Augenarzt zum Ausfüllen vor. Nach der Augenuntersuchung bringen Sie das Formular zu Ihrer Fliegeruntersuchung im CFI mit.

Für das Ausfüllen des Antrages benötigen Sie unter anderen folgende Angaben:

  • Nummern bestehender Lizenzen

  • Ihre LBA-Referenznummer

  • Angaben zum Datum und Ergebnis bisheriger Tauglichkeitsuntersuchungen

  • Ihre Krankengeschichte: möglichts genau und lückenlos (im Antrag auf die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses enthalten)
Die Vorgehensweise bei der Lizenzbeantragung und alle auszufüllenden Daten sind von der Seite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) reguliert. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Fliegerarzt nur bei vollständig ausgefüllten Anträgen die Lizenz austellen oder verlängern kann.


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Letzte Änderung: 04.05.2011

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