Abrechnung von Leistungen im CFI Speyer


Unsere Leistungen rechnen wir regulär als Privatpraxis nach der Gebührenordnung der Ärzte ab. Dabei holen wir uns die Unterstützung der Privatärztlichen Verrechnungsstelle, die unsere Berechnungen auch selbst kontrolliert, bevor sie an unsere Patienten weiter gegeben werden.

Da wir also eine privatärztliche Praxis ohne Zulassung bei gesetzlichen Krankenkassen sind, berechnen wir für Anamnese, Untersuchung und Therapien die Vergütung nach „Gebührenordnung für Ärzte“/GOÄ bis max. 3,5-fachem Satz ab, je nach Zeitaufwand. Sie finden die Gebührenordnung zum Ansehen hier.

Es kann allerdings im Vorfeld nicht gewährleistet werden, dass alle unsere Leistungen von jeder privaten Krankenversicherung zurückerstattet werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Ihre Versicherungsvereinbarungen bei Ihrer Versicherung zu prüfen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Kassenpraxis mehr sind und es mit gesetzlichen Kassen überhaupt gar nicht möglich wäre, die differenzierten Leistungen unseres Centrums abzurechnen. Auch Kassenpraxen können das nicht.

Wir haben jedoch für Selbstzahler sehr gute Regelungen geschaffen, die es auch gesetzlich Versicherten ermöglichen, unsere Behandlungen in Anspruch zu nehmen.

Womöglich haben Sie, als gesetzlich Versicherter eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde abgeschlossen. Mit dieser naturheilkundlichen Zusatzversicherung können Sie das Angebot unseres Centrums in Anspruch nehmen. Allerdings empfehlen wir auch in diesem Fall eine Überprüfung Ihrer Versicherspolice.

Bei Ihren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns unter der Nummer 06232-2890880 anrufen oder das online Kontaktformular nutzen.
Letzte Änderung: 10.02.2012

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